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Bericht zur Stadtratssitzung am 25.03.2021

Information des Oberbürgermeisters:

- Die Stadt Görlitz bewirbt sich weiter als Forschungsstandort

Fragestunde für Einwohner:

- Prüfen des entgegengesetzten Fahrradverkehrs in Einbahnstraßen

Fragestunde für Stadträte:

- Immobiliensituation in Weinhübel

- Spende Davidstern

- Zustand Stadtmauer

- Verkehrsgutachten vom Schlachthofgelände

- Akteneinsicht Kaufhaus

- Verkehrsplanung/Verkehrskonzept

- Fahrstuhl Turnhalle

- Haushaltsentwurf/ Oberschule nicht eingestellt

- Radwege an der Obermühle

- Verkauf Untermarkt 14

- Barrierefreiheit am Brautwiesenbogen/Brautwiesenplatz

- Bedeutung der CO2-Steuer für KommWohnen GmbH

- Verkehrssituation am Obermarkt

- Vorlagen bei Sondersitzung am 15.04.2021

- Strandpromenade, Parkscheinautomaten

- Veranstaltung „Gegen Rassismus und Diskriminierung“

- Neubau Senckenberg-Campus

- Möglichkeit der Erweiterung von Görlitzer Sportlern möglich

Beschlüsse des Stadtrates:

Der Stadtrat beschließt die Annahme der anonymen Spende in Höhe von 70.000 Euro zugunsten der Wiedererrichtung des Davidsterns auf dem Kulturforum Görlitzer Synagoge. Im Namen der Stadt Görlitz bedankt sich der Stadtrat herzlichst für die großzügige Zuwendung.

Die Stadt Görlitz tritt der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, mittels der Unterzeichnung der Verpflichtungsurkunde durch den Oberbürgermeister bei. Der Stadtrat beauftragt die Gleichstellungsbeauftragte mit der Erstellung eines Aktionsplans nach den Grundsätzen und Bestimmungen der „Europäischen Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern auf der lokalen Ebene“, binnen zwei Jahren nach dem Beitritt zur Charta. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält die Möglichkeit, sich inhaltsbezogene Auskünfte bei den jeweiligen kommunalen Abteilungen und Mitarbeitenden einzuholen, sowie bei Bedarf eine kommunale Arbeitsgruppe einzurichten.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Erhöhung der Elternbeiträge vorzubereiten und die Abstimmung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis Görlitz) sowie den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen zu führen und die erste Änderungssatzung der Elternbeitrags- und Betreuungssatzung Kita Görlitz zur Erhöhung der Elternbeiträge im Juli 2021 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Geplant sind die Übernahme der Kosten für die Eltern wie folgt: 19% Kinderkrippe, 29% Kindergarten und 30% Hortplatz der Kosten/Platz.

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2021 und vorzeitige Mittelfreigabe in Höhe von 68.000 EUR für die Umrüstung der vorhandenen Parkscheinautomaten auf das Datenübertragungsverfahren GPRS.

Der Stadtrat beschließt die Mittelverwendung in Höhe der 70.000 EUR aus dem Pauschalengesetz 2021 zu Gunsten

a) der Aufstockung der Eigenmittel für die Errichtung des Bürgerhauses Schlauroth wegen Mehrkosten in Höhe von 30,4 T€ sowie

b) einer pauschalen Zuweisung an die Ortschaften Hagenwerder, Kunnerwitz und Ludwigsdorf gemäß ihren Einwohnern per 31.12.2020 in Höhe von 26,4 T€ sowie

c) einer pauschalen Zuweisung den 8 Beteiligungsräumen in Höhe von 13,2 T€.

Der Stadtrat beschließt zudem die Einordnung der Mittelverwendung in den Doppelhaushalt 2021/2022 sowie den Mittelvorgriff 2021.

Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Baukosten und Finanzierung gemäß Anlage 1 für die Fertigstellung des Bürgerhauses Schlauroth, Dorfstraße 44 in 02827 Görlitz OT Schlauroth. Beim Bau des Bürgerhauses in Schlauroth macht sich, aufgrund bereits vorliegender Ausschreibungsergebnisse, verpreister Leistungsverzeichnisse und unvorhersehbarer Leistungen, eine Anpassung der Finanzierung erforderlich. Deshalb wurde am 06.01.2021 ein Antrag auf Nachbewilligung von Fördermitteln gestellt. Die Gesamtbaukosten lt. Zuwendungsbescheid vom 03.02.2020 beliefen sich auf 337.000,00 €. Die derzeit zu erwartenden Gesamtbaukosten belaufen sich auf 578.499,03. Am 19.04.2021 erhielten wir den Zuwendungsbescheid zur Nachbewilligung in gleicher Höhe.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 4. Änderungsbescheid des Betrauungs- und Feststellungsbescheides vom 29. Juni 2018 gegenüber der GVB zu erlassen sowie eine Gesellschaftereinlage in Höhe von 3.096.030 Euro als Defizitausgleich für die tatsächlich erbrachten öffentlichen Personenverkehrsdienste im Betrauungs- und Feststellungsbescheid für das Jahr 2021 in den Haushalt einzustellen und die monatliche Abschlagszahlung nach Stadtratsbeschluss bereits jetzt zu zahlen.
Wäre der Neufassung der Sollkostenprognose dieser Stadtratsvorlage vom Stadtrat nicht zugestimmt worden, wäre unabhängig davon eine Entscheidung über eine höhere Ausgleichsleistung an die GVB herbeizuführen, da bereits die Sollkostenberechnung der Verkehrsökonomen vom 04.06.2018 unter Berücksichtigung entsprechend prognostizierter Einnahmen für das Jahr 2021 einen auskömmlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.711.500 € vorsieht. Gegenwärtig erhält die Gesellschaft auf Basis des Stadtratsbeschlusses STR/0452/14-19 vom 28.06.2018 monatliche Abschläge in Höhe von 1/12 des in der Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2019/2020 für das Jahr 2021 vorgesehenen Betrages, aber nur in Höhe von 1.850.000 EUR.

Die Sitzung begann 16:15 Uhr und endet um 21:00 Uhr.

Vielen Dank für das Interesse an Ihrer Stadt.

Ihre CDU Fraktion in Görlitz