Bericht zur Stadtratssitzung am 26. Januar 2023

Der OB berichtet gem. § 52 Abs. 5 SächsGemO über den Zeitplan zur Sanierung des oberen Teils des Elisabethplatzes. Im Februar erfolgt die Fällung der Bäume, im März kommt eine Vorlage zum Baubeschluss, im Juni erfolgt der Baubeginn mit den Stadtwerken Görlitz, im August erfolgt die Verlegung des Marktes, im März 2024 erfolgt die Neubepflanzung und im Juni/Juli 2024 die Eröffnung des sanierten Platzes.

Des Weiteren berichtet der OB über den engen Kontakt zur Landskron Brauerei und hofft darauf, dass die Entscheidung zur Schließung der Kulturbrauerei nicht endgültig ist. Er lässt die Rahmenbedingungen prüfen die vielleicht doch noch eine Sanierung des Kultursaals ermöglichen.

Der OB informiert bezüglich der Grundsteuerreform, das die Kalkulation des Finanzamtes mit dem Mietniveau von 8 bis 11 € Kaltmiete pro Quadratmeter in der weiteren Einstufung der Stadt Görlitz in der Kategorie 1 von 4 in der BRD liegt und somit einen Abschlag von 20% berücksichtigt wird. Da es sich um eine Bundesverordnung handelt hat die Stadt Görlitz keinen Einfluss darauf. Die Stadt hat aber auf ihrer Homepage Informationen dazu zusammengetragen und veröffentlicht. Die neue Grundsteuer wird erst ab dem 1. Januar 2025 fällig. Bis dahin gilt noch die alte Berechnung.

Nun zur Fragestunde für Einwohner. Leider waren diesmal keine Bürger zur Sitzung erschienen und somit gab es auch keinen Bürger, der eine Frage hatte. Die Zeit wurde dafür den Stadträten hinzugegeben.

In der Fragestunde für Stadträte fing den Reigen Frau Seifert an und erkundigte sich zum Stand der Ladesäulen in GR. Sie ist der Ansicht, dass immer mehr Fahrzeuge gerade auch von Touristen mit E-Fahrzeugen unterwegs sind. Als Antwort berichtet Herr Wilke, das Ladesäulen privat betrieben werden. Die Stadt weist, je nach Bedarf und auch darüber hinaus, Flächen aus, die zur Aufstellung geeignet sind. Die Stadt betreibt selbst keine Ladesäulen. Als zweite Frage erkundigt Sie sich zum Stand des Reaudits „Kindgerechte Kommune“. Hier konnte der OB nur darauf verweisen, dass der Ausschuss für Kultur/Bildung/Soziales/Integration noch keine Einladung der gebildeten AG dazu bekommen hat und somit das Thema bisher nicht behandelt wurde. Er wird Frau Reich dies mitteilen und darum bitten, dies stärker in den Fokus zu nehmen. Als weitere Frage erkundigt Sie sich zum Stand des Verkehrskonzepts der Stadt Görlitz. Auch hier konnte der OB nur darauf verweisen, das die AG sich noch nicht gebildet hat, da es noch unterschiedliche Auffassungen zur Form und Auftrag der AG gibt. Ansonsten ist Ihr ja die Zeitschiene und das Verfahren bekannt und das Konzept seitens der Verwaltung auf einem sehr guten Weg.

Dr. Gottschalk schilderte anhand seines eigenen privaten Erlebens mit seinem Kind die Situation im Annengymnasium bezüglich Stundenausfall aufgrund des Lehrermangels und anhaltender Krankheit und fragt ob es eine statistische Übersicht darüber gibt und ob es eine Stufe gibt, ab der das Lernziel nicht mehr erreicht werden kann, was dann mit dem Zugang zum Abitur passiert und wie die Stadt darauf reagiert. Der OB verwies darauf, dass regelmäßig dem Schulamt dazu berichtet wird und dieses in der Verantwortung steht. Die Stadt GR ist lediglich zuständig für die Gebäude, nicht aber für das Lehrpersonal. Deswegen begrüßt der OB die Initiative des Landkreises, eine Ausbildung von Lehrern nach Löbau zu holen und unterstützt diese auch, da erfahrungsgemäß Lehrer, die Ihr Referendariat in der Region machen, auch eher hier bleiben. Dies zeigt auch eine Studie nach der Ansiedlung einer Lehrerausbildung in Chemnitz. Herr Koschinka fragte in diesem Zusammenhang noch nach, wie der Stand zum Problem Verbesserung der Situation des Speisesaals ist. Bürgermeister Benedikt Hummel antwortet darauf mit dem Verweis, dass dies im technischen Auschhuss behandelt wird sobald die entsprechende Kollegin wieder gesund ist. Es gibt derzeit keinen weiteren, der darüber Auskunft geben kann. Solange bleibt das Thema ungelöst, was aber nicht so schlimm ist, da es auch noch keinen Haushalt gibt, in der Mittel dafür eingestellt werden müssen.

Herr Renner erkundigt sich über das Mobiliar von einem Papierkorb und 2 Sitzbänken, die KommWohnen nach dem Kauf einer städtischen Fläche als Ihr Eigentum ansieht. Allerdings errinert sich Herr Renner, das die Fläche wohl ohne Mobiliar verkauft wurde. Hinzu käme, das der Bau von 7 Einfamilienhäusern in Gefahr wäre, weil ein Gutachten der Landestalsperrenverwaltung diese Fläche wohl als Hochwasserüberschwemmungsgebiet ansieht und der Geschäftsführer Herr Myckert von KommWohnen mit einem anderen Gutachten anderer Auffassung ist. Nun stelle sich die Frage, ob daher andere Flächen zur Verfügung stehen oder die Stadt derselben Auffassung wie Herr Myckert ist und dagegen vorgeht. Herr Hummel nimmt diese Fragen mit und bittet darum, das solche Fragen im Vorfeld bekannt gegeben werden, damit eine Beantwortung im Stadtrat möglich ist.

Frau Kretschmer fragt, ob es richtig ist, dass es keine verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt mehr gibt. Der OB antwortet, dass sich einige Händler und Einkaufsmärkte aufgrund geänderter Bedingungen entschieden hätten, die verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr nicht zu nutzen und stattdessen am Samstag länger offen zu lassen. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit, die verkaufsoffenen Sonntage zu nutzen und zum Verkauf zu öffnen. Ob es vereinzelt oder mehrere Geschäfte oder gar keine Geschäfte geben wird, die öffnen, kann der OB zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich sagen.

Frau Lübeck erkundigt sich über die 30T€ für das Familienaudit aus dem vergangenen Haushalt und ob diese Geld in 2023 zur Verfügung steht. Der OB sagt, das im Zuge der Aufstellung des Haushalts das Geld neu eingestellt werden muss.

Herr Schulze stellt für sich fest, dass er sich gewünscht hätte, dass unter §52 Berichs der OB, eine Information, welche Auswirkungen seit der haushaltslosen Zeit und dem damit verbundenen Nothaushalt für die städtischen Institutionen verbunden ist, gegeben wird. Der OB verwies darauf, das er als langjähriger Stadtrat dies doch wissen müsste, da dies regelmäßig aller zwei Jahre so ist bevor der Haushalt im Stadtrat verabschiedet wird. Alle vertraglich gebundenen Ausgaben werden getätigt. Alle Vereine und Beteiligungen erhalten finanzielle Mittel in Höhe von 1/12 der geplanten und notwendigen Ausgaben aus der vergangenen Planung des HH des Vorjahres. Alle darüber hinausgehenden zusätzlichen Mittel müssen beantragt werden und unterliegen der Prüfung von unabweisbaren und unausweislichen Ausgaben laut Sächs.GemO. Es werden keine neuen Maßnahmen und Anschaffungen begonnen.

Herr Wippel fragt, ob Herr Klingbeil sich direkt beim OB für seine Äußerungen zur Silvesternacht in GR entschuldigt hat. Der OB hat keine Entschuldigung dafür bekommen. Allerdings sei wohl in einem Statement der Vorwurf zurück genommen worden oder zumindest relativiert worden. Genauer konnte der OB es nicht sagen.

Herr Rosal fragt nach dem Stand des offiziellen Mietspiegels für GR, der laut Gesetz ab 1 Januar gelten soll. BM Hummel sagt, das er keine zeitliche Aussage dazu machen kann. Er verwies darauf, das dieses Gesetz erst Mitte Dezember verabschiedet wurde und da erst die Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Mietspiegels bekannt waren. Da es erst am 21 Dezember veröffentlicht wurde, kann erst in diesem Jahr mit der endgültigen Befassung begonnen werden.

Herr Jäschke fragt an warum es nicht möglich ist einen Fußgängerüberweg beim Netto am Wiesenweg an der Promenadenstraße zu errichten. Herr BM Hummel antwortet, dass im Zug des Haltestellenumbaus der Fußgängerweg mit berücksichtigt wird.

Im Punkt 4 der Stadtratssitzung gab es einen Bericht der Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) durch den Geschäftsführer Herrn Wendler. Er Berichtet zunächst über den erfolgreichen Start der Verlängerung der Bus-Linie A in Richtung Polen. Der Start erfolgte am 2 Januar 2023. Diese Linie fährt über ein Teil der Stadt Zgorzcelec. Dadurch können auch polnische Bürger mit einem EST-Ticket den Bus in Polen und nach bzw. in Görlitz nutzen. Als positive Bilanz konnte er bereits 1100 verkaufte Tickets bekannt geben. Danach kam er zum Ausblick auf die Umsetzung der zugesagten Förderung der Stadt GR als ÖPNV Modellstadt. Zuerst ging es um die Anschaffung von innovativen Fahrzeugen, insbesondere von neuen Straßenbahnen. Die Förderung beträgt 33,12 Mio €. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 36,8 Mio €. Das erste Fahrzeug soll ab September 2025, das letzte Fahrzeug soll noch im Dezember 2025 ausgeliefert werden. Die Abnahme der Fahrzeuge im Werk erfolgt im April 2025. Im zweiten Schritt erfolgt die Gestaltung des neuen Betriebshofes. Hier liegt die Förderung bei 11,8 Mio €. Die Vergabe der Bauleistung soll im Mai 2025 bis Februar 2026 erfolgen. Der Bau soll favorisiert auf der Zittauer Straße erfolgen oder notfalls auf einer neuen Fläche. Die Betreibung neuer Straßenbahnen erfordert eine Erneuerung der Energieversorgung über 6,15 Mio €. Schwerpunkt ist hier die Erneuerung der Gleichrichterunterwerke, die auch eine Ladung von E-Fahrzeugen zulässt. Dadurch ist eine Netzerweiterung ohne Oberleitung möglich. Es wird auch ein Wasserstoffprototypfahrzeug angeschafft. Für die Anschaffung, Erprobung von Fahrerassistenzsystemen, zielgenaues Bremsen, optimales Fahren zur Verbesserung der Pünktlichkeit, energiesparenden Fahren und Kommunikation der Fahrzeuge untereinander werden 7,27 Mio € gefördert. Für die Infrastruktur zur Barrierefreiheit mit Schwerpunkt Demianiplatz und Bahnhof Südausgang werden 7,56 Mio € gefördert. Für das automatisierte Fahren und Erneuerung der Signalanlagen werden 2,6 Mio € gefördert. Dabei werden 2 Einheiten beschafft, für Quartiere, die nicht an den ÖPNV angebunden sind. Dafür werden weitere 1,77 Mio € zur Verfügung gestellt.

Nun zu den Beschlussfassungen im Stadtrat:

1. Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass die Stadt Görlitz, die durch Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 eröffnete Möglichkeit der Nutzung der Verlängerung der Übergangsregelung, in Anspruch nimmt.

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundesrat am 16.12.2022 mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dazu gehören die Kommunen, können von der Änderung Gebrauch machen. D.h. die Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts gem. §2b UStG auf 2024 bzw. spätestens 2025 verschieben. Mit der Möglichkeit der Verschiebung der Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts in der Stadt Görlitz wird die Umsatzbesteuerung auf o.g. Leistungen erst spätestens 2025 gesetzlich verpflichtend. Das entlastet in erster Linie die Bürger, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Prüfung der Vorsteuermöglichkeit bei sofortiger Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts ab 01.01.2023 ergab, dass eine mögliche städtische Entlastung in keinem Verhältnis zur Belastung des genannten Personenkreises steht. Auch sind aktuell keine Investitionen geplant, bei denen die Geltendmachung einer Vorsteuer in Größenordnung möglich erscheint. Daher wurde von der Möglichkeit der Nutzung der Verlängerung der Übergangsregel Gebrauch gemacht.

2. Der Stadtrat beschließt ebenfalls einstimmig die Einrichtung der 5. Oberschule zum Schuljahresbeginn 2026/2027.

Mit der Beschluss-Nr. STR/0537/14-19 vom 07.03.2019 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Oberschule am Standort Rauschwalder Straße 73 gem. §21 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes gefasst. Am 18.03.2020 erhielt die Stadt Görlitz vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) den zustimmenden Bescheid für die Einrichtung einer Oberschule unter dem Arbeitstitel „5. Oberschule Görlitz“ mit dem Schuljahresbeginn 2023/2024. Am 01.11.2022 erhielt die Stadt Görlitz vom SMK den Hinweis, dem Einrichtungsbescheid vom 18.03.2020 nachzukommen und einen neuen Stadtratsbeschluss mit einem konkreten Einrichtungsdatum vorzulegen, damit ein entsprechender Änderungsbescheid erstellt und übermittelt werden kann. Der Bauablaufplan sieht nach derzeitiger Planung den Abschluss des Schulhausbaus für das Schuljahr 2026/2027 vor, weshalb die Verwaltung den Stadtrat um Bestätigung dieses konkreten Einrichtungsdatums ersucht hat.

3. Es erfolgt eine Neubesetzung der Mitglieder des Stiftungsrates der VEOLIA-Stiftung Görlitz.

3.1. Der Stadtrat hebt Ziffer 1 des Beschlusses Nr. STR/0071/19-24 vom 28.11.2019 auf.

3.2. Der Stadtrat wählt folgende Personen aus seiner Mitte in den Stiftungsrat der VEOLIA-Stiftung Görlitz: 1. Frau Yvonne Reich BFG 2. Herr Matthias Urban CDU 3. Frau Kristina Seifert Motor GR und 4. Herr Alexander Lehmann AFD.

Am 28.11.2019 wurden mit dem Beschluss-Nr.: STR/0071/19-24 die vier Stadtratsmitglieder für den Stiftungsrat der VEOLIA-Stiftung im Wege der Verhältniswahl gewählt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Gerd Weise, mit Beschluss-Nr.: STR/0494/19-24 vom 15.09.2022 aus dem Stadtrat, wurde eine Neuwahl der vier Stadträte erforderlich.

4. Eine Vorlage der CDU-Fraktion zum Thema: Instrumente und Handlungsoptionen für die städtebauliche und architektonische Begleitung und Umsetzung von Neu- und Umbauvorhaben in Görlitz wurde bei 2 Nein Stimmen aus den Reihen der Fraktion „Die Linke“ und 5 Enthaltungen der Fraktion Motor GR mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Instrumente und Handlungsoptionen für die städtebauliche und architektonische Begleitung und Umsetzung von Neu- und Umbauvorhaben in Görlitz aufzuzeigen und die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zu schaffen, um diese zu konzeptionieren und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Insbesondere sollen folgende Themen berücksichtigt werden:

1. Umbau von Bestandsgebäuden im Hinblick auf die Wahrung des Stadtbildes bei Berücksichtigung moderner Kubaturen

2. Gestaltung von Gebäuden bei Lücken- bzw. Eckbebauung

3. Einbeziehung von Bauwerksbegrünung / Dachbegrünung sowie anderer geeigneter Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

4. Vorschläge zur Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (z.B. PV Anlagen)

5. Vorgaben für regionaltypische Farbgebung auch unter Berücksichtigung hitzeabweisender Beschichtungssysteme.

Begründung: Die Stadt Görlitz gilt als Kleinod europäischer Städtebaukunst und ist daher international für sein Ensemble von Gebäuden der Gotik, Renaissance, Barock und Gründerzeit, aber auch der Moderne bekannt und beliebt. Der Stadtrat würdigt diesen architektonischen Schatz, erkennt aber auch die Notwendigkeit des Umbaus und insbesondere der Reduktion des Leerstands an. Bezugs-Nr. I/03/146/22 Seite 2 Sowohl für den Neu- als auch für den Umbau von Bestandsimmobilien sollte dabei die Maxime gelten, dass sich Gebäude in den gewachsenen Stadtteil einbringen, ohne aufdringlich zu wirken und dennoch einen eigenen, unverwechselbaren und immer mehr auch einen nachhaltigen Charakter aufzeigen (städtebaulich, sozial, ökologisch und nachbarschaftlich). Besonders durch die Nutzung architektonischer Mittel wie Geschosshöhen, Fensterformate und Proportionen der Fassadengestaltung, aber auch die Farbgebung kann die Integration gelingen. Da laut Baugesetzbuch §34 (§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eine Vielzahl von Vorhaben zulässig sind, soll diese Leitlinie insbesondere die städtebauliche Verträglichkeit näher definieren.

5. Eine Vorlage von der Fraktion Motor Görlitz wurde nach einer langen Debatte im Stadtrat von Ihr selbst wieder zurückgezogen. Sie wollten die Freizeitsportanlage "Am Hirschwinkel" vor dem Sommer 2023 wieder öffnen. Ihre Forderung ist:

Die Schäden an der Freizeitsportanlage „Am Hirschwinkel“ sollen schnellstmöglich repariert werden, um den Platz im Jahr 2023 wieder zu öffnen. 2. Der Stadtrat beschließt die Einordnung der Maßnahme „Reparatur Freizeitsportanlage Am Hirschwinkel“ sowie den Mittelvorgriff im Jahr 2023 auf einen zu erlassenen Doppelhaushalt 2023/2024 in Höhe von 75.000 Euro.

Die Begründung war, dass die Freizeitsportanlage „Am Hirschwinkel“ insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien für Fußball, Basketball und Skaten nutzen. Es ist die einzige in der Altstadt/Nikolaivorstadt. Im Jahr 2021 wurden durch die Stadtverwaltung massive Schäden auf dem Kunststoffplatz festgestellt, die kurzfristig nicht durch eine Reparatur zu beheben waren. Um die Gefahr von Unfällen auszuschließen, wurde der Kunststoffplatz zunächst mit Bauzäunen abgesperrt. Somit konnte zumindest die angrenzende Skater Anlage weiter genutzt werden. Aufgrund von zunehmendem Vandalismus musste die Anlage im März 2022 komplett gesperrt werden. Im weiteren Verlauf wurden die Basketballkörbe abmontiert. Die Stadtverwaltung empfiehlt eine komplette Sanierung, für die mindestens 250.000 Euro veranschlagt werden. Diese Variante ist baulich nachhaltiger als eine Reparatur. Die Alternative ist eine Reparatur der Oberfläche, die damals mit ca. 75.000 Euro beziffert wurde. Der OB wird aber prüfen, ob gegebenenfalls die Skateranlage wieder genutzt werden kann. Des Weiteren sprachen sich alle Fraktionen dafür aus zu prüfen, ob die Maßnahme im kommenden Haushalt mit einer Förderung von 40% der Gesamtausgaben eingeordnet werden kann.

Im Auftrag der Fraktion

Matthias Urban

CDU-Fraktion