Bericht zur Stadtratssitzung am 15.12.2022

Der OB berichtet das neue Betreiber für die Landeskrone gesucht werden und Erleichterungen zum Betrieb in Zusammenarbeit mit der Stadtt erreeicht werden sollen. Dazu gehört eine bessere Sichtbarkeit vom Aussichtsturm als auch von der Gaststätte aus. Die Gestaltung der Außenflächen wird mit dem Natur- und Umweltamt abgestimmt.

Ebenso gab der OB bekannt das die Stadtratssitzungen ab Januar 2023 wieder im großen Saal des Rathauses stattfinden werden. Die Probleme der ausreichenden Beheizung des Saals sollen bis dahin behoben werden.

Der OB informiert zu einem Auftrag des Stadtrates zu Errichtung von Standorten für Defibrillatoren. Es gibt bisher keine Richtlinie oder gesetzliche Regelung dazu, wie viele in einer Stadt vorzuhalten sind. Deshalb braucht es eine Studie zu Standorten, wer Sie benutzt und wie viele angeschafft werden müssen. Herr Gloge meldete seine Bereitschaft für die Volkshochschule solche Geräte gern vorzuhalten.

In der Fragestunde für Einwohner meldete sich Herr Schwalb und Herr Liske und sprachen von Diskriminierung der Montagsdemo und das wir in einer Diktatur leben. Dem Widersprach der OB deutlich, denn sie dürften ja auch in der Adventszeit jederzeit montags demonstrieren. Nur der Weg musste aus sicherheitstechnischen Gründen für die Zeit des Christkindelmarkts etwas abgeändert werden. Danach können Sie wieder wie gewohnt auf den gleichen Wegen demonstrieren.


In der Fragestunde für Stadträte begann Fau Dr. Krauss. Sie erkundigte sich nach einer VL des Kreistages der CDU/FDP Fraktion zur Verbesserung des Lehrermangels im Kreis Görlitz. Der OB berichtet das es darum geht die Lehrerausbildung nach Löbau zu bekommen um bessere Chancen zu haben, dass die ausgebildeten Lehrer auch gleich hier in der Region bleiben. Herr Kuche trug zu diesem Thema erheblich zur Aufklärung bei und berichtete über die derzeitige Situation und warum diese VL notwendig und wichtig wurde.

Herr Töpert fordert eine Berichterstattung der Beteiligungen und eingereichter Eingaben zum Flächennutzungsplan ein. Der OB sichert dies zu, nach dem die Verwaltung eine erste Bewertung vorgenommen hat.

Frau Lübeck fragt wann der HH-Entwurf der Stadt vorgelegt wird. Voraussichtlich erst nachdem der HH des Landkreises feststeht.

Herr Stahn fragt zum Stand der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Dieser ist auf einem guten Weg.

Des Weiteren wurde noch zum Stand der Verbesserung der Situation im Speiseraum des Annengymnasiums gefragt. Hier ist der hohe Krankenstand in der Verwaltung die Ursache, dass dies im technischen Ausschuss noch nicht besprochen werden konnte.

Herr Altmann fordert das Vorträge aus den Ausschüssen den Fraktionen schneller zur Nachbesprechung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Nun zu den Beschlussfassungen im Stadtrat:

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz verleiht das Ehrenbürgerrecht einstimmig an Herrn Shlomo Graber.

Der heute 96-jährige Shlomo Graber wurde in einer jüdischen Familie in Majdan, einem Städtchen nahe Uschgorod in der Ukraine geboren. Er wuchs im Nordosten Ungarns auf. Als im März 1944 die deutsche Wehrmacht Ungarn besetzte, wurde er mit seiner Familie Opfer der sofort einsetzenden Judenverfolgung. An der Rampe von Auschwitz-Birkenau wurde die Familie für immer getrennt. Er und sein Vater überstanden die Selektion und wurden in das Arbeitslager „Fünfteichen“, einem Nebenlager des KZ Groß-Rosen in Niederschlesien verlegt und von dort kurze Zeit später in eine weitere Nebenstelle des KZ‘s, das KZ Görlitz, gebracht. Von seiner Familie wurden 45 Angehörige mütterlicherseits und 32 Angehörige väterlicherseits ermordet. Shlomo Graber erlebte in Görlitz zusammen mit seinem Vater das schlimmste Jahr seines Lebens. Beide waren mehrfach dem Tod nahe, überlebten aber wie durch ein Wunder diese schreckliche Zeit. Vater und Sohn mussten in der WUMAG Zwangsarbeit leisten. Beide waren in der Schweißabteilung eingesetzt. Im Februar 1945 wurde das KZ evakuiert. Der „Todesmarsch“ bei eisiger Kälte führte über Bezugs-Nr. Seite 2 Kunnerwitz, Friedersdorf und Sohland nach Rennersdorf. Im März 1945 wurde der Rückmarsch angeordnet. Etwa 1000 der ursprünglich 1500 Häftlinge verloren auf dem Todesmarsch ihr Leben. Am 8. Mai 1945 erlebte Shlomo Graber den Tag der Befreiung von diesen unmenschlichen Qualen in Görlitz. Shlomo Graber war nach 1989 mehrfach in Görlitz. Im Jahr 2005 begleitete er die Jugendlichen des Gymnasiums Joliot Curie bei der Nachstellung des Todesmarsches. Dieses Projekt wurde anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus von diesem Gymnasium unter der Leitung der Geschichtslehrerin Frau Bloß durchgeführt. Auf Initiative des Aktionskreises für Görlitz, des Förderkreises Synagoge e.V. und mehrerer Einzelpersonen war Shlomo Graber zehn Jahre später wieder in Görlitz, wo er mit seinem Verleger sein neuestes Buch bei einer Lesung vorstellte und vor Schülerinnen und Schülern in der Synagoge sowie vor Studentinnen und Studenten der Hochschule Zittau/Görlitz über seine Leidenszeit in Zittau berichtete.

2. Der Stadtrat beschließt bei 1 Nein und 8 Enthaltungen der AFD den Maßnahmenplan 2022/23 gemäß den Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens European Energy Award.

Die Stadt Görlitz nimmt seit 2004 am European Energy Award (eea) teil und damit seit der Einführung des Verfahrens im Freistaat Sachsen. Durch den eea wird im Sinne eines Qualitätsmanagements eine prozessorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in der Kommune ermöglicht sowie ein regelmäßiges Controlling eingeführt. Bereits im ersten externen Audit 2004 konnte die Stadt Görlitz als damalige Modellkommune 57 % der möglichen Punkte erzielen und wurde damit als eine der ersten Kommunen in Sachsen zertifiziert. Das Ergebnis und die weitere Förderung des eea waren für die Stadt stets Ansporn, den Zertifizierungsprozess fortzusetzen. Nach jährlicher Erfassung des Ist-Zustandes durch das Energieteam, nach Erstellung und Beschluss von Maßnahmenplänen, Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen und wiederkehrender Bewertung wurde die Stadt jeweils in den Jahren 2007, 2010, 2013, 2016 und 2020 erfolgreich extern zertifiziert. Der eea wurde seit 2007 durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie „Energie und Klimaschutz“ (EuK/2007), Verbundvorhaben European Energy Award für energieeffiziente Kommunen und Landkreise, finanziell gefördert. Seitens des Freistaates Sachsen wurde abermals allen sächsischen eea-Kommunen die Möglichkeit einer erneuten Übergangsfinanzierung des eea bis zum 30. November 2023 zu den gewohnten Förderkonditionen der RL Klima/2014 in Höhe von 80 % eingeräumt.

3. Der Stadtrat beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Großen Kreisstadt Görlitz.

Ziel der Neufassung der Satzung ist schon mit Sicht auf den Zuwachs der ehrenamtlichen Tätigkeiten durch die Bildung der Bürgerräte und des Kleingartenbeirates eine höhere Anerkennung und Würdigung des kommunalen Engagements. Das kommunale Ehrenamt ist nach wie vor ein Dienst für die kommunale Gemeinschaft der Großen Kreisstadt Görlitz. Durch die Gewährung von Entschädigungsansprüchen soll die Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen erleichtert und gefördert werden. Mit der Neufassung wird nun ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das alle Entschädigungstatbestände ehrenamtlicher Tätigkeiten umfasst. Somit werden auch die bisher separat neben der Entschädigungssatzung geregelten Entschädigungstatbestände für Schulweg-, Hortweg- und Schulhelfer sowie für ehrenamtlich Tätige in den Schiedsstellen einbezogen. Schließlich werden mit der Bereitstellung transparenter Informationen gemäß § 10 zur Verarbeitung personenbezogener Daten die Anforderungen der so genannten Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.

4. 1. Der Stadtrat beschließt bei 2 Enthaltungen die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz (Straßenreinigungssatzung – StrRS) - 3. ÄS StrRS - gemäß Anlage 1.

4. 2. In die Ausschreibung der Leistungen der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung für die Jahre 2024 – 2028 können Preisgleitklauseln aufgenommen werden, soweit dies zweckmäßig ist und ein wirtschaftlicheres Ergebnis der Ausschreibung erwarten lässt.

Der Auftrag für die Reinigung der öffentlichen Straßen gemäß Reinigungsklassenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenabläufe wurde bis 31.12.2023 vergeben. Die Leistungen sind daher ab 2024 neu auszuschreiben. Die genauen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und die Gebührenpflichtigen können erst nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses ermittelt werden. Sie sind dann in die Haushaltsplanung einzuarbeiten.

5. 1. Der Stadtrat stimmt bei 2 Enthaltungen der Fraktion „ Die Linke „ der Neugründung der Lausitz Festival GmbH als 50%-ige Tochtergesellschaft der Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH zusammen mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz zum 01.04.2023 auf Basis des beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfes vom 04. Oktober 2022 (Anlage 1) zu.

5. 2. Der Stadtrat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsbereiches Lausitz Festival aus der Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH auf die zuvor neu gegründete Lausitz Festival GmbH als wesentliche Veränderung der Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH zu.

5. 3. Der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Görlitz in der Gesellschafterversammlung der Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH wird beauftragt auf eine entsprechende Umsetzung der Beschlüsse hinzuwirken.

Die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH (im Folgenden „GKSG“) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Görlitz. Bereits im Jahr 2019 übernahm Sie im Auftrag des Gesellschafters kurzfristig die Trägerschaft für die Auftaktveranstaltung des seit 2020 jährlich stattgefundenen Lausitz Festivals. Im Zuge des politisch gewünschten Anliegens eines schrittweise regionalen Strukturwandels sollte das Gebiet der Lausitz kulturell sowohl regional, national als auch international belebt werden. Seitdem wurde das Lausitz Festival in Trägerschaft der GKSG durchgeführt und entwickelte sich in dieser Zeit zu einem länder- und spartenübergreifenden Kunstfestival mit internationalem Anspruch. Erstmalig in der jüngeren Geschichte von Brandenburg und Sachsen haben beide Länder auf höchster Ebene beschlossen, mit dem Lausitz Festival ein gemeinsames, zukunftsweisendes, künstlerisches Projekt zu denken, zu diskutieren und zu realisieren – und dies bewusst am Anfang des bevorstehenden und partiell bereits eingeleiteten Strukturwandels in der Lausitz. Die Strahlkraft des Lausitz Festivals ist bereits heute – nach drei Festivalausgaben – deutlich spürbar. So wird es beispielsweise im Rahmen des bundeslandübergreifenden Projektes »Kulturplan Lausitz« als besonderer Leuchtturm innerhalb der Kulturlandschaft der Lausitz hervorgehoben. Im Jahr 2022 erzeugte das Festival mit fast 50 Veranstaltungen an über 25 Orten, 550 Künstlerinnen und Künstlern aus 25 Nationen regional, national und international Aufmerksamkeit. Das bewusst interdisziplinäre Festival ist bemüht, die einzelnen Veranstaltungen genreübergreifend zu gestalten. So hat es seit dem Jahr 2020 insgesamt acht Sparten etabliert, die gleichsam interagieren und miteinander verzahnt sind. Diese acht Sparten sind: Theater, Konzert, Liederabend, Jazz, Literatur, Gespräch, Film und Ausstellung. Darüber hinaus kooperiert das Festival mit lokalen Institutionen, die im Schaffen von Kunst und deren Rahmenbedingungen in der Lausitz von besonderer Bedeutung sind. Die Gründung einer neuen Gesellschaft, sowohl als unmittelbare Beteiligung als auch –wie vorliegend als mittelbare Beteiligung der Stadt Görlitz über die GKSG- steht gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 15 unter dem Zustimmungsvorbehalt des Stadtrates. Gleiches gilt für die Ausgliederung des Geschäftsbereiches „Lausitz Festival“ bei der GKSG auf die neu zu gründende Gesellschaft. Kommunalrechtlich stellt die Ausgliederung eine wesentliche Veränderung der GKSG dar, die ebenfalls nach § 28 Abs. 2 Nr. 15 SächsGemO der Zustimmung des Stadtrates bedarf. Die Errichtung der Gesellschaft verursacht einmalige Aufwendungen (Gründungskosten, insbesondere Notar-, Register-, Veröffentlichungs- und Beraterkosten). Diese sind nicht unmittelbar durch die Stadt Görlitz, sondern primär von der neu zu gründenden Gesellschaft bzw. den unmittelbaren Gesellschaftern (GKSG/ Stadt Cottbus/Chóśebuz) zu tragen. Die seitens GKSG und der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu erbringende Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000,00 erfolgt durch einmalig aufzuwendende Barzahlung in Höhe von jeweils 12.500,00 EUR. Für die Stadt Görlitz selbst fallen insoweit im Zusammenhang mit der Gründung direkt keine Kosten an. Derzeit erfolgt die Finanzierung des Lausitz Festivals zum größten Teil durch eine Projektförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und in einem geringeren Maße durch Fördermittel der Länder Brandenburg und Sachsen. Die Finanzierung der laufenden Kosten soll zukünftig auf Länderseite ausgebaut und verstetigt werden. Der Bund hat sich mit den Bundesländern Brandenburg und Sachsen auf eine grundsätzliche Unterstützung des Lausitz Festivals mittels einer Rahmenvereinbarung verständigt. Zuschüsse seitens der Städte Görlitz und Cottbus/Chóśebuz sind nicht vorgesehen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Damit ist die Haftung der Stadt Görlitz mittelbar über die GKSG auf die zu leistende Einlage beschränkt.

6. Der Stadtrat verleiht einstimmig die Auszeichnung „Meridian des Ehrenamtes“ der Stadt Görlitz im Jahr 2022 an folgende Preisträger:

- Dr. Constanze Herrmann Mitglied im Gemeindekirchenrat der evang. Versöhnungskirchengemeinde Görlitz und Mitglied der Kreissynode und dort Mitglied des Präsidiums und des Kreiskirchenrates

- Dagmar Pfeiffer Ehrenamtliche Mitarbeiterin im Vis A Vis

- Reiner Mönnich ehem. Präsident des Sächsischen Kegelverbandes, 2003-2005 Abteilungsleiter und Vorstandsmitglied bei ISG Hagenwerder, Inhaber „Zur alten Freundschaft“ in der Südstadt.

- Detlef Lübeck Leiter und Trainer der Leichtathletik Abteilung

- GBC Squirrels e.V Görlitzer Basketballverein

Bereits zum 23. Mal verleiht die Stadt Görlitz in diesem Jahr den Meridian des Ehrenamtes. Der Aufruf für die Einreichung der Vorschläge erfolgte im Amtsblatt der Stadt Görlitz in den Ausgaben Juni, Juli und August sowie wiederkehrend als Presseinformation an die Medien. Bis zum 30.08.2022 waren Verbände, Vereine, Kirchgemeinden, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen aufgerufen, dem Oberbürgermeister eine für das Gemeinwesen bedeutende Person vorzuschlagen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Engagement auszeichnet. Mit dem Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrungen durch die Stadt Görlitz (Ehrungssatzung) am 30. Januar 2020 ist es möglich, auch ehrenamtlich tätige Gruppen für die Auszeichnung vorzuschlagen.

7. 1. Der Stadtrat beschließt einstimmig die Neueinordnung der Maßnahme „Gesamtsanierung Förderschulzentrum Königshufen“ gemäß Anlage 1.

7. 2. Der Stadtrat beschließt für die Durchführung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung den Mittelvorgriff auf den Haushalt 2023/24 in Höhe von 360.000,00 € ausgabeseitig vor Zuwendungsbescheid vorzunehmen.

7. 3. Der Stadtrat beschließt für die Durchführung der Ausstattungsplanung den Mittelvorgriff auf den Haushalt 2023/2024 in Höhe von 33.000,00 € vorzunehmen.

7. 4. Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat beauftragt, die Planungsverträge für die Bearbeitung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Gesamtsanierung Förderschulzentrum in Höhe von 360.000,00 € und die Verträge für die Ausstattungsplanung in Höhe von 33.000,00 € abzuschließen.

Im Haushalt 2021/22 der Stadt Görlitz sind Planungsmittel für die Gesamtsanierung des Förderschulzentrums eingestellt. Auf dieser Grundlage wurden Planungsverträge bis zur Entwurfsplanung vergeben. Auf dieser Basis ist fristgerecht zum 31.08.2022 der Fördermittelantrag zur Gesamtsanierung in Höhe von 7.057.307,30 EUR beim Zuwendungsgeber eingereicht worden. Das Projekt wird in den Haushalt 2023/24 und folgende neu eingeordnet parallel zum Fördermittelantrag sowie die Jahresscheiben nach Bedarf aus dem Ablaufplan des Projektes. Des Weiteren ist die erforderliche nicht förderfähige Ausstattung in Höhe von 271.000 € Bestandteil der Neueinordnung im Haushalt 2023/2024.

8. 1 Der Stadtrat beschließt einstimmig in Abänderung von STR/0265/19-24 und STR/0322/19-24 die Finanzierung des Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr an der Cottbuser Straße gemäß Anlage.

8. 2 Der Stadtrat beschließt zur Sicherung der Gesamtfinanzierung für das Projekt „Neubau eines Feuerwehrhaus FFW Innenstadt“ die Entnahme von liquiden Mitteln in Höhe von insgesamt 2.325.000 Euro.

Mit dem Beschluss STR/0265/19-24 hat der Stadtrat den Baubeschluss für den Neubau eines Feuerwehrhauses FFW Innenstadt auf der Cottbuser Str. 14 in Görlitz gefasst. Die darin festgesetzte Finanzierung wurde mit dem Beschluss STR/0322/19-24 vom 24.06.2021 bereits abgeändert. Nunmehr muss eine erneute Abänderung und Anpassung der Gesamtfinanzierung erfolgen. Dies begründet sich einerseits aus baulichen Mehrkosten (Baupreissteigerungen) auf Basis der aktuellen Ausschreibungsergebnisse sowie den derzeitigen Stand der Hochrechnungen und andererseits aus der inhaltlichen Zusammensetzung der Finanzierung. Die geplante Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 2.200.000,00 EUR ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht möglich. Es verbleibt die Finanzierung aus den liquiden Mitteln.

9. 1 Der Stadtrat beschließt einstimmig in Abänderung von STR/0330/19-24 die Abänderung der Finanzierung zur Maßnahme „Umgestaltung der Grünfläche vor der Altstadtbrücke – Erinnerungsort“ gemäß Punkt 4 der Beschlussvorlage.

9. 2 Der Stadtrat beschließt zur Sicherung der Gesamtfinanzierung für das Projekt „Umgestaltung der Grünfläche vor der Altstadtbrücke – Erinnerungsort“ die Entnahme von liquiden Mitteln in Höhe von insgesamt 25.000,00 Euro.

Mit dem Beschluss STR/0330/19-24 vom 22.07.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die gärtnerische Anlage entsprechend des Konzeptes „Jeder deiner Schritte verändert die Zukunft“ als Ausstellungsort der dauerhaften Installation der Bronzeplastik „Großer Gehender“ des Künstlers Erik Neukirchner zu schaffen. Damit soll ein Erinnerungsort im Sinne des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Görlitz, Herrn Ulf Wolfram Großmann geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der oben genannten Beschlussvorlage wurden Gesamtkosten in Höhe von 72.000,00 EUR (inkl. dem Erwerb der Skulptur) prognostiziert. Für den Erwerb der Bronzeplastik wurden durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Fördermittel in Höhe von 29.500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die tatsächlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme gemäß der aktuellen Planungsergebnisse belaufen sich auf voraussichtlich auf 89.500,00 EUR. Der aktuelle Fehlbetrag beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung muss deshalb eine Entnahme von verfügbaren liquiden Mitteln in dieser Höhe erfolgen.

10. 1. Der Stadtrat beschließt außer mit den Stimmen der AFD das der Oberbürgermeister beauftragt wird, innerhalb der nächsten drei Monate den Stadtrat über das Ziel einer kommunalen Klimaneutralität abstimmen zu lassen. Hierzu ist eine entsprechende Vorlage durch den Oberbürgermeister einzubringen.

10. 2. In der Beschlussvorlage sollen wesentliche klimapolitische Ziele für Görlitz formuliert sein.

Der Oberbürgermeister hat zu Beginn seiner Amtszeit das Ziel ausgerufen, Görlitz bis 2030 zur klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Möglichst konkret sollen jetzt die angegangenen Projekte beschrieben und aufgeführt werden. Sie sollen weiter konkretisiert werden. Der Aufwand für die Verwaltung ist überschaubar, da bereits seit zwei Jahren ein Leitfaden zu diesem Thema vorliegt.